MIETVERTRAG
Vergebührung des Mietvertrages:
bei befristeten Mietverträgen 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. Ust.), bei Wohnungen jedoch maximal 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses
bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses
Beispiel:
Sie mieten eine Wohnung zu einem Mietzins von Euro 500,-- im Monat inklusive
Betriebskosten und 10% Mehrwertsteuer.
Vergebührung = 500 × 36 (36 = der dreifache Jahresbruttomietzinses) × 1%
= Euro 180,--
Vermittlungsprovision bei Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen:
- Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit oder mehr als 3 Jahre:
- 3 Bruttomonatsmietzinse von Vermieter und Mieter und allenfalls
- 5% für besonderen Abgeltungen vom Vermieter
- Vertragsdauer befristet auf 2-3 Jahre:
- 2 Bruttomonatsmietzinse vom Mieter
- 3 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls
- 5% der besonderen Abgeltung vom Vermieter
- Vertragsdauer befristet auf weniger als 2 Jahre:
- 3 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls
- 5% der besonderen Abgeltung vom Vermieter
- Vermittlungsprovision bei Untermietverträgen über
einzelne Wohnräume:
- 1 Bruttomonatsmietzins von Vermieter und Mieter
Vermittlungsprovision bei Haupt- oder Untermiete an Wohnungen,
Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art wenn
der Immobilienmakler gleichzeitig Hausverwalter des Gebäudes
ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet, wie folgt:
- Vertragsdauer unbestimmte Zeit oder mehr als 2 Jahre:
- 2 Bruttomonatsmietzinse vom Mieter
- 2 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls
- 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
- Vertragsdauer befristet auf weniger als 2 Jahre:
- 1 Bruttomonatsmietzins vom Mieter
- 2 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls
- 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
Gemäß § 24 Maklerverordnung ist für die Berechnung
der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomonatsmietzins
einzurechnen. Das heißt, dass z.B. bei Vermittlungsprovisionen für
Wohnungen die Umsatzsteuer in der Höhe von 10% bei der Ermittlung
der Provisionshöhe in Abzug zu bringen ist, im Anschluss sind dann
20% gemäß Umsatzsteuergesetz hinzuzurechnen.
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